Leistungen im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen

  • ärztlich therapeutisches Gespräch zur Diagnostik und Therapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Einzel- und Gruppentherapie als Kurzzeit- und Langzeittherapie
  • psychosomatische Grundversorgung
  • Entspannungstechniken
  • Krisenintervention
  • Somatotherapie mit medikamentöser Behandlung

«Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.» (Søren Kierkegaard)

Die Psychotherapie hat zum Ziel, mit Ihnen einen Weg zu finden, dass Sie in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld so leben, dass Krankheitssymptome abgebaut werden oder Sie so wenig wie möglich einschränken. In der Therapie arbeiten Sie an der Entfaltung Ihrer individuellen Begabungen und Fähigkeiten auf den Hintergrund Ihrer lebensgeschichtlichen Entwicklung.

Die Entstehung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen hat meist mehrere Ursachen. Störungen des Gehirnstoffwechsels, zurückliegende belastende Ereignisse, Spannungen und Konflikte können die Entwicklung psychischer Störungen fördern. Die verschiedenen Ursachen müssen in jedem Einzelfall erarbeitet werden. Dementsprechend ist auch die Therapie mehrdimensional ausgerichtet.

Ärztlich therapeutisches Gespräch

Das ärztlich therapeutische Gespräch steht am Anfang der Behandlung. Es hat diagnostische und therapeutische Zielsetzung. Sie können ihre Beschwerden schildern, Ihren Gefühlen Ausdruck geben. Sie haben Raum, in Ruhe mit mir über alles zu sprechen, was Ihnen wichtig ist. Die Dauer des Gesprächs ist variabel. Sie können bei dieser Form der Behandlung bleiben oder eine weitere Form der Behandlung, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wählen, wenn sich hierzu die Indikation ergibt.

 

Leistungen im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen

PT

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein gezielter kommunikativer Prozess zwischen Therapeut/in und Patient/in zur Behandlung emotionaler Probleme. Die Annahme ist, dass die Krankheitssymptome auf einem unbewussten inneren Konflikt beruhen, der durch unbewältigte Erlebnisse oder Erfahrungen entstanden ist. Der unbewusste Konflikt soll emotional wieder belebt werden. Im Zentrum der Therapie stehen aktuelle psychische Probleme. Der/die Patient/in kann erkennen, warum er/sie die Krankheitssymptome benötigt zur Konfliktlösung. Durch das Erinnern und Durchleben soll eine Durcharbeitung stattfinden mit dem Ziel, ein Leben ohne Krankheitssymptome zu erreichen.

Die Psychotherapie (PT) ist eine antragspflichtige Leistung der Krankenkassen. Über den Eintritt in die PT werden Patienten vor dem Antrag im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen informiert und beraten. Die KZT 1 umfasst 12 Sitzungen, die KZT 2 beinhaltet weitere 12 Sitzungen.

Die Umwandlung in Langzeittherapie (LZT) mit insgesamt 60 Sitzungen muss vorab durch einen externen Gutachter genehmigt werden. Eine weitere Antragsverlängerung ist möglich mit maximaler Sitzungszahl auf 100 Sitzungen im Rahmen der gültigen Psychotherapierichtlinien. Das äußere Setting ist bei beiden Therapieformen durch verlässliche Regeln gekennzeichnet mit festen Therapieterminen von 50 Minuten Dauer.

Die Kosten für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden auf Antrag von den gesetzlichen und privaten Versicherungen übernommen.

Andere Therapieverfahren sind möglich, werden aber z.T. nicht durch die Krankenversicherungen übernommen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch nach telefonischer Anmeldung zur Verfügung.

Medikamentöse Therapie

Vor einer medikamentöser Behandlung wird in einem ausführlichen Gespräch erörtert, welche Chancen und Risiken und Nebenwirkungen zu erwarten sind. Sie treffen dann eine Entscheidung, ob Sie diesen Behandlungsweg einschlagen möchten. Medikamentöse Behandlung wird immer begleitet von therapeutischen Gesprächen über Ihr psychisches und körperliches Befinden. In der Einstellungsphase der medikamentösen Therapie halten wir engen Kontakt.

Beim ersten Behandlungstermin bringen Sie bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bitte Ihre Versicherungskarte mit und eine Überweisung für Psychiatrie oder Psychotherapie. Ohne Krankenversicherungskarte ist eine Behandlung nicht möglich. Sofern Sie als Mitglied einer privaten Krankenversicherung ebenfalls eine Karte besitzen, bringen Sie diese mit zum ersten Behandlungstermin.

 

Leistungen außerhalb der Krankenversicherung

Lebensberatung

Wenn Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation oder Krise befinden, kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe zu suchen. Die Krankenversicherungen übernehmen nur dann Leistungen, wenn Krankheitssymptome vorhanden sind.

Paartherapie

Konflikte und Krisen in Partnerschaften sind häufig. Im Laufe einer Partnerschafft treten Entwicklungen und Veränderungen auf, die beide Partner betreffen und von beiden Partnern zu bewältigen sind. Dieser Prozess kann blockiert sein. Es ist oft schwierig, gemeinsam einen Weg zu finden, wenn Hilflosigkeit, Verletzung, Kränkung und Wut im Spiel sind. Ein erfahrener neutraler Dritter kann Hilfestellung und Lösungswege aufzeigen mit einmaliger Unterstützung oder als mehrmalige Begleitung. Wenn Krankheitssymptome durch Partnerprobleme vorliegen, ist die Behandlug eines Betroffenen über die Krankenversicherung möglich. Der Partner kann in bestimmten Abständen an Therapiesitzungen teilnehmen nach Absprache.

Familientherapie

Die Familientherapie ist systemorientiert. Oft ist ein Familienmitglied Träger eines Symptoms. Ursachen ist jedoch eine Störung in den Beziehungen oder in der Kommunikation des Familiensystems. Die Veränderung eines Familienmitgliedes führt zur Veränderung des gesamten Systems. Das Familienmitglied mit den Krankheitssymptomen ist häufig das wandlungsfähigste. Die Therapie konzentriert sich auf aktuelle Interaktionsmuster der Familie. Ziel sind Veränderungen der Muster und damit Wandlung in der Familienstruktur. Das Vorgehen des Therapeuten ist strategisch und problemlösend, um den Zirkel der Störung zu unterbrechen.

Supervision als Einzel- und Teamsupervision

Supervision ist in allen Berufen sinnvoll, die direkt mit Entscheidungen am Menschen (z.B. Lehrer, Ärzte, Richter, Führungskräfte) zu tun haben. In fast allen Berufen ist Zusammenarbeit mit anderen Menschen erforderlich. Auch hieraus ergeben sich Konfliktmöglichkeiten. Persönliche, unbewusste Erfahrungen und Gefühle können sich störend bemerkbar machen. Diese Prozesse werden vom Supervisor analysiert und kommuniziert mit dem Ziel, Problemlösungsstrategien zu erarbeiten.

Coaching

An wichtigen Wendepunkten in Ihrer beruflichen Entwicklung, überlegen Sie, wie es weiter gehen kann. Konflikte und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, eine neue Herausforderung können Gründe sein, Ihre persönlichen Situation im Hinblick auf berufliche Fragen zu analysieren mit einem unabhängigen Dritten. Dieser wird Lösungsvorschläge, Perspektiven und Grenzen mit Ihnen heraus finden.

Mediation

Konflikte gehören zum Leben. Wenn diese unlösbar werden, kann Mediation helfen, eine Einigung zu finden, ohne gerichtliche Auseinandersetzung . Dies kann bei Trennungen, Scheidungen, Sorgerechtfragen und Erbschaftsangelegenheiten der Fall sein. Auch bei Gesellschafter- und Firmenauseinandersetzungen und Auflösungen kann der Mediator persönlichen und finanziellen Aufwand reduzieren durch außergerichtliche Einigung.